Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 116/01

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2001 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind zwischen den Beteiligten keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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