Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 146/99 U

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 06.05.1999 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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