Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 B 8/03 KN KR

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 17.03.2003 geändert und der Klägerin für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... aus ... vom 28.11.2002 an bewilligt.


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Referenzen

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