Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 220/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.07.2002 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Änderungsbe scheid vom 11.12.2002 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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