Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 223/02

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13. September 2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beigeladenen zu 1) im zweiten Rechtszug. Die Revision wird nicht zugelassen.


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