Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 B 27/03 U ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2003 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten für das Antrags- und das Beschwerdeverfahren zu tragen. Der Streitwert wird auf 4.817,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.