Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 102/03 KR

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 18.08.2003 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 17.11.2003 dahin geändert, dass der Streitwert auf 1680, 40 Euro festgesetzt wird.


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