Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 71/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.03.2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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