Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 79/03

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28.04.2003 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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