Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 35/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.06.2003 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.


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