Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 285/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21. Oktober 2002 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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