Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RJ 115/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.08.2002 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Kosten des Klägers werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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