Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 24/04 KR ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.02.2004 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.


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