Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 169/03

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 11.123,- Euro festgesetzt.


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