Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 SB 137/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. September 2003 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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