Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 31/04 KR ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 17. März 2004 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig, längstens bis zum 31.12.2004, an dem Modellvorhaben "Akupunktur" gemäß der Vereinbarung der Beteiligten vom 09. Januar 2001 weiter teilnehmen zu lassen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.


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