Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 4/04 SF

Tenor

Die Beschwerde des Klägers vom 18./19.03.2004 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.03.2004 wird zurückgewiesen. Über die Kosten des Verfahrens vor den Sozialgerichten entscheidet das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.


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