Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 129/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.06.2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.


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