Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 58/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13. Februar 2003 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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