Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 42/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.05.2003 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die erstattungsfähigen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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