Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 235/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.08.2003 abgeändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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