Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 324/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25. September 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.