Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 B 38/04 KR ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.06.2004 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Aachen zurückverwiesen.


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