Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 138/04 KR

Tenor

wird die Beschwerde des Klägers und Antragstellers gegen den ihm die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) versagenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 23. Juli 2004 zurückgewiesen, nachdem das SG der Beschwerde nicht abgeholfen hat (Entscheidung vom 25.8.2004).


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