Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RA 32/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 22.01.2003 geändert und die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat 1/4 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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