Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 67/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12. Februar 2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 13.228,71 Euro festgesetzt.


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