Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 B 108/04 KR

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihr Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt I aus L versagenden Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 19.07.2004 wird zurückgewiesen.


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