Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 SB 167/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.10.2001 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für den zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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