Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 99/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte den Eltern der Klägerin 1.118,- DM (= 571,72 Euro) zu erstatten hat. Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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