Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 RA 14/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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