Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RA 34/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 26.03.2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 455,46 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.


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