Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AL 9/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 24.01.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.


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