Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 25/05 AL ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6.4.2005 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegenerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.


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Referenzen

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