Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 B 83/04 AL

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 14. Juni 2004/15.07.2004 geändert. Dem Kläger wird Rechtsanwalt H I, in Q ohne Einschränkungen beigeordnet.


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