Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 187/04 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der ASt in gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 2. November 2004 wird als unzulässig verworfen. Die ASt in trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.203,53 EUR festgesetzt.


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