Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 2/05 AS ER

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.01.2005 in der Fassung vom 17.02.2005 wird auf die Beschwerde der Antragsgegnerin geändert und wie folgt gefasst: Der Antrag des Antragstellers vom 10.01.2005 auf einstweiligen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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