Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 RJ 52/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13. November 2002 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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