Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 31/05 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27.04.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen nach dem SGB II in Höhe von je 110,65 EUR für März 2005, 368,84 EUR für April 2005, für die Folgezeit bis einschließlich Juli 2005 in Höhe von 304,66 EUR monatlich zu erbringen. Die weiterreichende Beschwerde wird abgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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