Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 R 81/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23. März 2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die dem Kläger im zweiten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.