Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 6/05 SO ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.06.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind vom Antragsgegner auch im Beschwerdeverfahren zu übernehmen. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus F bewilligt.


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