Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 B 67/05 AL ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.08.2005 geändert. Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, von der Dienstleistungsfreiheit polnischer Arbeitnehmer zur Durchführung des Werkvertrages vom 09.09.2005 zwischen der Antragstellerin und der E AG über das Auffahren von 3.770 m langen Gesteinsstrecke im Bereich Q 6/NO auf dem Bergwerk B auszugehen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.


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