Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 344/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24. September 2003 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die der Beklagten entstandenen Aufwendungen des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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