Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 75/05 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 19. August 2005 wird zurückgewiesen, nachdem das SG der Beschwerde nicht abgeholfen hat (Entscheidung vom 12.9.2005). Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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