Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 (16) KR 145/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 26.05.2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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