Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 53/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.12.2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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