Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 14 B 18/05 R

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.04.2005 dahingehend geändert, dass der Streitwert auf 11.895,92 Euro festgesetzt wird. Die Beschwerde der Beigeladenen wird als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.