Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 107/05 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.10.2005 geändert. Dem Kläger wird für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, P, beigeordnet.


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