Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 163/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17. Mai 2004 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 12. Dezember 2001 und 13. Februar 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 2002 verurteilt, dem Kläger die Kosten für ein Rollstuhlzuggerät "Speedy-Elektra II" in Höhe von 5.764,92 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.


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