Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 79/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.04.2005 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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