Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 (16) KR 5/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.11.2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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